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PFAS und frühere Gewerbestandorte: Frühzeitig einordnen statt später reagieren

  • 8. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

PFAS ist ein Thema, das zunehmend auch Unternehmen, Grundeigentümer, Immobilienentwickler und frühere Gewerbestandorte betrifft. Dabei geht es nicht nur um Umweltfragen, sondern auch um Liegenschaften, Katastereinträge, Bauprojekte, Finanzierungen und mögliche spätere Sanierungskosten.


PFAS wurden in der Vergangenheit in vielen Bereichen eingesetzt. Dazu gehören unter anderem Feuerlöschschäume, Beschichtungen, Imprägnierungen, Spezialtextilien, Lacke, Versiegelungen sowie verschiedene industrielle und gewerbliche Prozesse. Deshalb können nicht nur klassische Industriestandorte betroffen sein, sondern auch Areale mit früheren Neben- oder Spezialnutzungen.


Wichtig ist: Ein Betrieb oder ein Standort ist nicht automatisch ein PFAS-Fall. Entscheidend ist immer die konkrete Nutzungsgeschichte. Relevant können zum Beispiel frühere Imprägnierungen, Spezialbehandlungen, Waschplätze, Abwasserleitungen, Lagerzonen, technische Nebenbereiche, Werkstätten, Beschichtungsarbeiten oder frühere Nutzungen durch andere Betriebe sein.


Ein möglicher Eintrag im Kataster der belasteten Standorte kann für Eigentümer und Betriebe erhebliche Folgen haben. Er kann den Wert einer Liegenschaft beeinflussen, Verkäufe erschweren, Bau- oder Umbauprojekte verzögern und Fragen bei Banken, Käufern, Behörden oder Investoren auslösen.


Die Reinhard Advisory AG unterstützt Betriebe, Eigentümer und Organisationen bei einer ersten sachlichen Einordnung. Ziel ist nicht Panik, sondern Vorbereitung. Wer seine Standort- und Nutzungsgeschichte kennt, alte Unterlagen sichert und mögliche Risiken frühzeitig einordnet, kann später besser reagieren und fundierter argumentieren.


Unsere Unterstützung umfasst insbesondere:

  1. Erste Einschätzung der Standort- und Nutzungsgeschichte

  2. Sichtung vorhandener Unterlagen, Pläne und Betriebsinformationen

  3. Einordnung möglicher PFAS-relevanter Tätigkeiten

  4. Vorbereitung von Argumentationen gegenüber Behörden, Eigentümern, Käufern oder Banken

  5. Koordination mit Fachspezialisten bei Bedarf


PFAS ist kein Grund zur Panik. Aber ein Grund, vorbereitet zu sein.


Für eine erste Einschätzung stehen wir gerne zur Verfügung.

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